Fragen und Antworten zum Thema Ehe und Ehesakrament

  • 1. Wie kann eine christliche Ehe gelingen?

    Das Gelingen einer christlichen Ehe beginnt nicht erst am Hochzeitstag. Ein entscheidender Punkt ist die Vorbereitung. In der Regel wird von einem Paar, das kirchlich heiraten möchte, eine Ehevorbereitung erwartet (die Kirche bietet dazu vielfältige Angebote). Doch angesichts der Entchristlichung der Gesellschaft ist dies in der Regel ungenügend. 
    Wie es in der frühen Kirche ein Taufkatechumenat (Einführungszeit) gab, könnte ein Ehekatechumenat hilfreich sein. Ein Weg, der zuerst in eine lebendige Christusbeziehung führt, um mit dem Dritten im Bund (Jesus Christus) alle Fragen des christlichen Ehelebens, wie auch den Sinn des Ehesakramentes zu besprechen. Ein solcher Weg in Gemeinschaft mit anderen Paaren könnte eine längere Zeit dauern; denn das Hineinwachsen in Beziehungen und neue Verhaltensformen braucht Zeit.
    Wenn Verheiratete entdecken, dass sie ihre Ehe nicht mit Jesus Christus, sondern eigentlich ohne Ihn leben, wäre das Nachholen eines Ehekatechumenats im genannten Sinn, ein hilfreicher Weg zur Erneuerung des Glaubens und der Lebensgemeinschaft. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten und Seminare. 

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  • 2. Kann eine kirchlich geschlossene Ehe aufgelöst werden?

    Heute scheitern trotz guten Willens auch viele kirchlich geschlossene Ehen. Das hat vielfältige Gründe. Vielleicht gibt es einige, die zu unbedacht geheiratet haben. Doch meistens scheitert eine Ehe an den wachsenden Herausforderungen, die in der heutigen säkularen Gesellschaft an Frauen und Männer, an Mütter und Väter, gestellt sind. Vielen kirchlich getrauten Ehepaaren wurde zudem eine lebendige und stets wachsende Beziehung zum dreieinigen Gott, als Fundament der wahrhaft christlichen Ehe, zu wenig erschlossen. 
    Ob eine christliche Ehe gelingt oder nicht, hängt sehr stark davon ab, ob und wie weit ein Paar, (oder manchmal auch nur ein Partner) es versteht, aus den göttlichen Quellen, die Kraft zur ehelichen Liebe zu schöpfen. Dazu gehört vor allem die Kraft des Gebetes füreinander und die Erfahrung, wie Kraft und Segen aus Gottes Wort, aus den Sakramenten und der gegenseitigen Vergebung fliessen. 
    Wenn eine christliche Ehe geschlossen und in der geschlechtlichen Hingabe vollzogen wurde, verbindet Gott diese zwei Menschen im sogenannten Eheband. Dieses Eheband ist, solange beide Partner leben, unauflöslich, weil Gottes Treue zu ihnen unwiderruflich ist. Über Gottes Treue zu einer Ehe kann die Kirche nicht verfügen. Denn Seine Treue ist es, was die Ehe unauflöslich macht.
    Die Frage ist jedoch, ob eine christliche Ehe im wahren Sinn des Wortes überhaupt zustande gekommen ist. Dazu braucht es den Konsens (die gemeinsame Willensübereinstimmung) der Brautleute, das heisst, dass sie die Eigenschaften der christlichen Ehe bejahen und auch aus innerem freiem Entschluss handeln. Konkret: Die Brautleute entscheiden sich mit der Hilfe des Heiligen Geistes, ihr Leben auf das Wohl des Ehegatten auszurichten (erstes Element) und offen für die Zeugung und Erziehung von Nachkommen zu sein (zweites Element). Dazu gehört ihr Wille, mit dem gleichen Partner, der gleichen Partnerin, die Ehegemeinschaft bis zum Lebensende zu führen. Wenn einer der Partner, eine dieser Eigenschaften bei der Heirat von seinem Willen bewusst ausschliesst, dann ist nach kirchlichem Verständnis eine christliche Ehe nicht zu Stande gekommen. 
    Dasselbe kann der Fall sein, wenn ein Partner aufgrund ganz bestimmter Mängel in seiner Person gar nicht zur Ehe fähig war. Dazu gehören z.B. mangelndes Urteilsvermögen hinsichtlich der Ehe oder wenn eine Person aufgrund ihrer psychischen Beschaffenheit gar nicht fähig war, wesentliche Verpflichtungen der Ehe zu übernehmen und zu erfüllen. Ein wesentlicher Mangel besteht auch darin, wenn einer der Partner durch Zwang oder schwerem Angsteinfluss in seiner inneren Willensfreiheit beeinträchtigt war. 
    Wenn ein solcher Mangel zur Zeit der Heirat vorhanden war, dann wurde eine Ehe im kirchlichen Sinne nicht vollzogen. Es gibt ein kirchliches Verfahren, das ermöglicht, die Nichtigkeit einer Ehe festzustellen. Darin versucht die Kirche, der Wahrheit auf den Grund zu gehen, ob jemals eine gültige Ehe geschlossen wurde oder nicht. Wenn Beweise über wesentliche Mängel vorliegen, wird die Nichtigkeit, das heisst das Nichtbestehen der Ehe bestätigt. Eine Ehe wird also nicht aufgelöst, sondern lediglich festgestellt, dass eine Ehe im kirchlichen Sinne gar nie zu Stande gekommen ist. 
    Wo nach einer gescheiterten Beziehung Unsicherheiten bestehen, kann es angebracht sein, in einem Gespräch mit dem zuständigen Diözesanverantwortlichen die Möglichkeit einer Nichtigkeitserklärung der Ehe zu prüfen. Wenn ein Partner nach einer zivilen Scheidung einen neuen Partner findet, mit dem er ganz bewusst eine christliche und kirchliche Ehe eingehen möchte, kann die Feststellung, dass er im kirchlichen Sinne noch nie verheiratet war, wichtig sein.

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  • 3. Was ist zum Zusammenleben ohne kirchliche Trauung zu sagen?

    Es gibt unterschiedlichste und auch verständliche Beweggründe für eine solche Form des Zusammenlebens. Manchmal leben Menschen ohne Heirat zusammen, weil es viele andere auch tun. Für zusammenlebende Paare ist es gut, sich einige Fragen zu stellen: Was wollen wir mit dieser Lebensform erreichen? Was ist unser Ziel? Wie verbindlich ist unser „Ja“ zueinander? Welchen Platz hat Jesus Christus in unserer Beziehung? Was hindert uns, zu heiraten?
    Zusammenleben ohne Heirat widerspricht der christlichen Lehre, nach der eine geschlechtliche Hingabe des Menschen nur innerhalb der Ehe ihren göttlichen Sinn hat. Denn die leibliche Vereinigung gilt im jüdisch-christlichen Denken als Vollzug der Ehe. Zusammenleben (mit sexueller Gemeinschaft), ohne Trauung, verletzt die Würde und die Berufung der Ehe und schwächt den Sinn für Familie und Treue. Ohne christliche Trauung fehlt dieser Gemeinschaft ein wesentliches Element, weil durch den Ehebund, die Liebe der Eheleute in die Liebe Christi hineingenommen wird, mit der Er die Kirche liebt. 

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  • 4. Was ist eine Josefsehe?

    Eine Josefsehe ist eine Form der Ehe, in der beide Ehepartner aus Glaubensgründen auf sexuelle Gemeinschaft verzichten. Der Begriff leitet sich vom heiligen Josef ab, der nach Tradition und Lehre der katholischen Kirche und der orthodoxen Kirchen, mit Maria eine Ehe ohne Geschlechtsverkehr geführt hat. Eine solche Lebensform kann eine beidseitig bejahte Berufung zum Dienst im Reich Gottes sein. Ein berühmtes Beispiel ist der heilige Starez Johannes von Kronstadt (1829-1909), der sich als orthodoxer Priester mit seiner Ehefrau ganz besonders um die Armen kümmerte.
    Auf sexuelle Beziehung können Eheleute auch bewusst verzichten, die in einer kirchlich nicht anerkannten Zweitehe leben, um regulär die Sakramente der Kirche zu empfangen.

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  • 5. Mein Partner gehört einer nicht christlichen Religion an. Können wir dennoch heiraten?

    Im katholischen Eherecht gibt es das Hindernis der Religionsverschiedenheit. Das bedeutet, dass es eigentlich nicht möglich ist, kirchlich zu heiraten, wenn ein Partner einer nicht christlichen Religionsgemeinschaft angehört. Von diesem Gesetz kann jedoch der zuständige Bischof befreien. Hierfür muss glaubhaft dargelegt werden, dass der eigene Glaube nicht durch den Glauben des Partners eingeschränkt wird. Dies gilt auch für die religiöse Erziehung der Kinder. Es muss sichergestellt sein, dass Kinder, die in dieser Ehe geboren werden, eine katholische Erziehung erhalten. Der andersgläubige Partner muss darüber informiert sein und diesen Voraussetzungen zustimmen. 

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  • 6. Meine Freundin ist aus der katholischen Kirche ausgetreten. Können wir kirchlich heiraten?

    Grundsätzlich ja, denn der katholisch Gläubige hat ein Recht auf die kirchliche Trauung, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der Kirchenaustritt bewirkt allerdings ein „Trauverbot“ (CIC/1983). Die Bischöfe in Deutschland haben bestimmt, dass in diesem Fall vor der Trauung die Trauerlaubnis des zuständigen Bischofs einzuholen ist. Die Erlaubnis wird ohne grosse Umstände gegeben, wenn der Partner, der zur Kirche gehört, seine Bereitschaft zur katholischen Lebensführung und das Bemühen um die katholische Taufe und Erziehung, der künftig gemeinsamen Kinder verspricht und der andere Partner damit einverstanden ist. 

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  • 7. Gibt es eine ökumenische Hochzeit?

    Oft wird unter einer ökumenischen Hochzeit verstanden, dass zwei Partner aus verschiedenen Konfessionen, vor zwei Vertretern (Pfarrer, …) der betreffenden Kirchen eine gemeinsame Feier gestalten. Doch im eigentlichen Sinn gibt es keine ökumenische Kirche und somit keine wirklich ökumenische Trauung, weil die Trauung entweder nach dem Ritus der einen oder anderen Kirche stattfindet. Das hängt in der Regel weniger von den inhaltlichen Formulierungen des Ritus ab, als davon, welcher Kirchenvertreter das Eheversprechen entgegennimmt. 

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  • 8. Ich bin nicht gefirmt: Kann ich dennoch kirchlich heiraten?

    Grundsätzlich Ja. Doch im eigentlichen Sinn gehört zum Sakrament der Ehe das vorgängige Ja zu Jesus Christus und zur Kirche. Deshalb ist es angebracht, dass eine Frau und ein Mann, die kirchlich heiraten, vorgängig das Sakrament der Firmung empfangen haben, weil erst damit die christliche Initiation (die volle Aufnahme in die Gemeinschaft der Kirche) abgeschlossen ist. Deshalb kommt es vor, dass Priester (vor allem in Italien und Polen) auf der Firmung vor der kirchlichen Hochzeit bestehen, obwohl dies im Kirchenrecht nicht verankert ist. 
    Wie auch die Praxis vor Ort aussieht: Es ist gut, sich (wenn möglich vor der Eheschliessung) auf einen Glaubensweg einzulassen und das Sakrament der Firmung zu empfangen. Das ist stärkend für die Ehe. 

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  • 9. Wie beurteilt die Kirche die Familienplanung, Empfängnisregelung und Empfängnisverhütung?

    Zur Familienplanung gehört die Bejahung des Kindes als Geschenk Gottes. Gott hat uns mit Verstand begabt, der uns befähigt zu überlegen, wie vielen Kindern wir ein geborgenes Zuhause geben können. Wir sind auch verantwortlich, die eigenen Grenzen und die des Ehepartners, beziehungsweise der Ehepartnerin zu erkennen und uns danach zu richten. 
    Herausgefordert durch die neuen technischen Möglichkeiten, nahm Papst Paul VI. 1968 in der Enzyklika „Humanae vitae“ zu den Möglichkeiten und Grenzen verantwortbarer Elternschaft Stellung. Das Rundschreiben schlug hohe Wellen, denn es bezeichnete jede Form der (künstlichen) Empfängnisverhütung als sittlich unerlaubt: „Die Kirche bleibt sich durchaus in ihrer Lehre treu, wenn sie die Inanspruchnahme der unfruchtbaren Perioden für erlaubt erachtet, während sie den Gebrauch von Mitteln, die sich direkt gegen die Fruchtbarkeit richten, als unerlaubt verurteilt... Im ersten Fall benützen die Ehegatten eine Anlage der Natur; im andern Fall verhindern sie den Ablauf der natürlichen Vorgänge.“ (Nr. 16)
    Die Kirche empfiehlt die Natürliche Empfängnisregelung. Dahinter steht folgende Sichtweise: Gott hat Mann und Frau in ihrer Sexualität gut gemacht. Die Fruchtbarkeit ist ein Geschenk Gottes und keine Krankheit, die bekämpft werden muss. Das Ernstnehmen und Respektieren der Natur der Frau, ihre vorgegebenen Zyklen und Anlagen gehören zum Ja der Schöpfungsordnung.
    In der Natürlichen Empfängnisregelung finden Frauen durch Selbstbeobachtung einen natürlichen Zugang zu ihrem Körper und dessen Besonderheiten. Auch der Mann kann seine Frau damit auf besondere Weise kennenlernen. Beide lernen, mit der gemeinsamen Fruchtbarkeit umzugehen. Der Mann ist theoretisch täglich fruchtbar, die Frau bringt die unfruchtbaren Zeiten in die Ehe. Anhand weniger Regeln kann die fruchtbare Zeit der Frau eingegrenzt und die sichere unfruchtbare Zeit im Zyklus ermittelt werden. Bei Kinderwunsch ist die Kenntnis der fruchtbaren Tage eine grosse und wirksame Hilfe. Soll eine Schwangerschaft vermieden werden, wird das Paar an den fruchtbaren Tagen enthaltsam leben. Die Natürliche Empfängnisregelung (NER) wurde nach der symptothermalen Methode vom österreichischen Arzt Josef Rötzer (1920-2010) begründet und bietet eine sehr grosse Sicherheit.

    Umfragen zeigen: Viele Frauen empfinden es als angenehm, dem Partner nicht jederzeit zur Verfügung stehen zu müssen. Die periodische Enthaltsamkeit steigert die Vorfreude und Freude an der Sexualität beträchtlich. Frauen gewinnen durch die Beobachtung der Abläufe in ihrem Körper eine selbstbewusste und positive Beziehung zu ihrem Körper. Der Mann nimmt Rücksicht auf den Rhythmus des Körpers der Frau und bringt ihr dadurch grosse Achtung entgegen. Er nimmt sein sexuelles Verlangen zurück und erweist ihr auf andere Weise seine Liebe. Die Frau darf sein, was sie ist und wie sie ist, nämlich eine fruchtbare Frau, die geliebt und geachtet wird. 
    Die Frage der Empfängnisregelung und Empfängnisverhütung wird, auch wenn die Lehre der Kirche klar ist, in der Praxis der katholischen Gläubigen kontrovers diskutiert und praktiziert. Die anderen christlichen Kirchen erlauben weitgehend künstliche Verhütung, sofern sie keine frühabtreibende Wirkung hat und die Wahl der Methode, im gegenseitigen Einverständnis getroffen wurde. Für ein Paar ist es unabdingbar, sich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen. Dabei ist es wichtig, genau hinzuschauen, welche Haupt- und Nebenwirkungen welche Mittel haben. So können z.B. auch Mittel wie die sogenannte Pille, die Pille danach, die Spirale, … welche eine Befruchtung verhindern wollen, eine frühabtreibende Wirkung haben. (Vgl. ausführlicher: Birgit & Corbin Gams und Leo Tanner in: Sexualität als Liebeskraft leben. Orientierung und Hilfen. WeG Verlag. S. 185-192)

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  • 10. Wie beurteilt die Kirche die Zeugung eines Kindes ausserhalb des Mutterschosses (In-vitro-Fertilisation)?

    Wie beurteilt die Kirche die Zeugung eines Kindes ausserhalb des Mutterschosses (In-vitro-Fertilisation)?
    Die Kirche lehnt alle Arten von künstlicher Befruchtung, die Zeugung im Reagenzglas, wie auch die künstliche Besamung der Geschlechtsorgane der Frau ab (sei es durch Drittpersonen oder innerhalb der Ehe), und zwar aus folgenden Überlegungen: Jede Form der künstlichen Befruchtung (In-vitro-Fertilisation) trennt den Zeugungsakt vom liebenden Geschlechtsakt. Dabei sollte, so wie die Kirche den Schöpfer versteht, gerade der Ursprung und das Fundament jeden Kindes, die gegenseitige Liebeshingabe sein. 
    Die künstliche Befruchtung ist kein Akt, in dem sich zwei Personen in Liebe einander hingeben. Die Zeugung des Lebens wird damit der Macht von Menschen (Medizinern, Biologen) und Techniken anvertraut. Der Manipulierbarkeit menschlichen Lebens wird damit Tür und Tor geöffnet! 
    Bei einer In-vitro-Fertilisation kommt es zudem meist zu mehreren überzähligen Embryonen. Die künstliche Befruchtung führt also (trotz scheinbar guter Absicht) auf direktem Weg zur Herrschaft des Menschen über Leben und Tod. Zudem geht ein Paar, das sich künstlich befruchten lässt, für das Leben eines einzigen Kindes das hohe Risiko ein, dass mehrere Leben (im embryonalen Zustand), vernichtet oder zu Forschungszwecken missbraucht werden. Die Kirche sieht deshalb in der künstlichen Befruchtung einen Widerspruch zur Würde der ehelichen Vereinigung und der Fortpflanzung, selbst dann, wenn alles getan wird um überzählige Embryonen auszuschliessen.

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  • 100. Jesus (ist) der Dritte im Bunde: Ehe – in der Liebe wachsen (Video-Vortrag)

    Sehen Sie zu diesem Thema das Video vom 8. Vortrag aus dem Glaubenskurs «Sakramente - Christus in Heiligen Zeichen begegnen»